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   VG Augsburg, 13.07.2009 - Au 1 K 09.118   

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VG Augsburg, 13.07.2009 - Au 1 K 09.118 (https://dejure.org/2009,73157)
VG Augsburg, Entscheidung vom 13.07.2009 - Au 1 K 09.118 (https://dejure.org/2009,73157)
VG Augsburg, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - Au 1 K 09.118 (https://dejure.org/2009,73157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Hauptsacherledigung; Kostenentscheidung nach billigem Ermessen; voraussichtliche Begründetheit der Klage; Anspruchseinbürgerung; keine entgegenstehende kosovarische Staatsangehörigkeit; mögliche Völkerrechtswidrigkeit von Art. 29 Abs. 2 des kosovarischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 340.93

    Staatsangehörigkeit - Deutsche Volksliste

    Auszug aus VG Augsburg, 13.07.2009 - Au 1 K 09.118
    Jeder Staat bestimmt vorbehaltlich allgemein anerkannter völkerrechtlicher Grundsätze grundsätzlich nach seinem Ermessen selbst die Voraussetzungen, unter denen seine Staatsangehörigkeit gegeben sein soll (BVerfGE 1, 322 ; 37, 217 ; BVerwGE 95, 228 ).

    Sie werden im Wesentlichen durch das Willkürverbot bestimmt (BVerwGE 23, 274 ; 95, 228 ; BGHSt 5, 230 ), so dass kein Staat Personen als seine Staatsangehörigen ansehen darf, die zu ihm in keiner Beziehung stehen, wenn diese von einem anderen Staat rechtmäßig als dessen Staatsangehörige in Anspruch genommen werden (BVerwGE 95, 228 ).

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus VG Augsburg, 13.07.2009 - Au 1 K 09.118
    Jeder Staat bestimmt vorbehaltlich allgemein anerkannter völkerrechtlicher Grundsätze grundsätzlich nach seinem Ermessen selbst die Voraussetzungen, unter denen seine Staatsangehörigkeit gegeben sein soll (BVerfGE 1, 322 ; 37, 217 ; BVerwGE 95, 228 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2008 - 13 S 1812/07

    Zur Einbürgerung eines serbischen Staatsangehörigen albanischer

    Auszug aus VG Augsburg, 13.07.2009 - Au 1 K 09.118
    Eine solche Verleihung verstößt gegen die Personalhoheit des Vorgängerstaats und das im modernen Völkerrecht in wachsendem Maße anerkannte Recht des Individuums, nicht ohne seinen Willen einer neuen oder zumindest einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit unterworfen zu werden (vgl. Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht, Bd. I/2, 2002, S. 65, VG Stuttgart vom 26.11.2007 Az. 11 K 3108/06 - RdNr. 52; offen gelassen bei VGH BW vom 24.9.2008 Az. 13 S 1812/07, InfAuslR 2009, 120 - RdNr. 46).
  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus VG Augsburg, 13.07.2009 - Au 1 K 09.118
    Jeder Staat bestimmt vorbehaltlich allgemein anerkannter völkerrechtlicher Grundsätze grundsätzlich nach seinem Ermessen selbst die Voraussetzungen, unter denen seine Staatsangehörigkeit gegeben sein soll (BVerfGE 1, 322 ; 37, 217 ; BVerwGE 95, 228 ).
  • VG Stuttgart, 26.11.2007 - 11 K 3108/06

    Einbürgerung eines ausweisungsrechtlich erheblich straffällig gewordenen

    Auszug aus VG Augsburg, 13.07.2009 - Au 1 K 09.118
    Eine solche Verleihung verstößt gegen die Personalhoheit des Vorgängerstaats und das im modernen Völkerrecht in wachsendem Maße anerkannte Recht des Individuums, nicht ohne seinen Willen einer neuen oder zumindest einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit unterworfen zu werden (vgl. Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht, Bd. I/2, 2002, S. 65, VG Stuttgart vom 26.11.2007 Az. 11 K 3108/06 - RdNr. 52; offen gelassen bei VGH BW vom 24.9.2008 Az. 13 S 1812/07, InfAuslR 2009, 120 - RdNr. 46).
  • BVerwG, 24.02.1966 - I C 21.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Augsburg, 13.07.2009 - Au 1 K 09.118
    Sie werden im Wesentlichen durch das Willkürverbot bestimmt (BVerwGE 23, 274 ; 95, 228 ; BGHSt 5, 230 ), so dass kein Staat Personen als seine Staatsangehörigen ansehen darf, die zu ihm in keiner Beziehung stehen, wenn diese von einem anderen Staat rechtmäßig als dessen Staatsangehörige in Anspruch genommen werden (BVerwGE 95, 228 ).
  • BGH, 29.12.1953 - 4 ARs 47/53
    Auszug aus VG Augsburg, 13.07.2009 - Au 1 K 09.118
    Sie werden im Wesentlichen durch das Willkürverbot bestimmt (BVerwGE 23, 274 ; 95, 228 ; BGHSt 5, 230 ), so dass kein Staat Personen als seine Staatsangehörigen ansehen darf, die zu ihm in keiner Beziehung stehen, wenn diese von einem anderen Staat rechtmäßig als dessen Staatsangehörige in Anspruch genommen werden (BVerwGE 95, 228 ).
  • VG Augsburg, 07.04.2009 - Au 1 K 08.748

    1. Im Hinblick auf die Frage der Staatsqualität des Kosovo sind die Fachgerichte

    Auszug aus VG Augsburg, 13.07.2009 - Au 1 K 09.118
    Damit war das völkerrechtliche Band zwischen ihr und der Republik Kosovo zerschnitten, bevor ein Gebietswechsel zwischen Serbien und dem Kosovo auch nur begonnen hatte, geschweige denn abgeschlossen war (zur Verleihung der Staatsangehörigkeit an solche Personen, die am 1. Januar 1998 ihren dauerhaften Aufenthalt im Kosovo hatten VG Augsburg vom 7. April 2009 Au 1 K 08.748 - RdNr. 44 ff.).
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